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Thema: Sportlenkrad

  1. #1

    Soxxx wird schon bald berühmt werden Benutzerbild von Soxxx
    Heilbronn
    296 Beiträge


    Sportlenkrad

    Ich möchte mir ein Sportlenkrad für meinen Eclipse zulegen oder besser gesagt ich möchte es gegen das Lenkrad, was ich jetzt habe tauschen.

    Ich möchte dieses Lenkrad einbauen: entweder Raid HP 300mm / oder Momo Evo Milennium 320mm.
    Winterreifen habe ich 15 Zollfelgen und Sommerfelgen sind 16 Zoll.
    Ich habe Konisportdämpfer und KAW Federn drin. Das Fahrwerk ist nicht eingetragen und ich weiß überhaupt nicht wieviel mm mein Auto Tiefergelegt ist.

    Kann ich das Lenkrad auch ohne Eintragung des Fahrwerks eintragen lassen?
    Darf ich dieses Lenkrad überhaupt eintragen lassen?
    Die Felgen auf 16 Zoll sind aber eingetragen vom Tüv!

    Noch eine Frage: Meine Konidämpfer sind kaputt . Möchte aber exakt die gleichen Dämpfer wieder einbauen!

    Kann ich die Tieferlegung mit den KAW Federn auch mit kaputten Dämpfern eintragen lassen sodass ich die Dämpfer dann wechsel in 2 Monaten und die nicht mehr eintragen lassen brauche?

    Bitte um Hilfe!
    Gruß Dave
    Schöne Grüße aus Heilbronn

  2. #2

    Tyron befindet sich auf einem aufstrebenden Ast Benutzerbild von Tyron
    97 Eclipse GS
    Leipzig
    34 Beiträge


    Die Konidämpfer sind nicht eintragungspflichtig und zu den KAW gibts nen Teilegutachten.
    Von Fahrwerksseite also kein Problem.
    Ich glaube die Raid Lenkräder gibts mit ABE, also brauchst die auch nicht eintragen.
    Bei der Lenkradnabe musst mal schauen ob es dazu Gutachten gibt, ansonsten per Einzelabnahme.

    Gruß
    @

  3. #3

    Soxxx wird schon bald berühmt werden Benutzerbild von Soxxx
    Heilbronn
    296 Beiträge


    Wundert mich jetzt. Ich habe hier geschaut: http://www.ezt-autoteile.de/bilder/r...nzuordnung.pdf

    Und da steht bei Eclipse d20 ohne ABE Nummer und überhaupt glaube ich nur mit Sonderabnahme. Schau mal selbst.
    Schöne Grüße aus Heilbronn

  4. #4

    Tyron befindet sich auf einem aufstrebenden Ast Benutzerbild von Tyron
    97 Eclipse GS
    Leipzig
    34 Beiträge


    Hast Recht.
    Dann halt per Einzelabnahme, sollte aber kein Problem sein.
    @

  5. #5

    Plymouth Laser wird schon bald berühmt werden Plymouth Laser wird schon bald berühmt werden Benutzerbild von Plymouth Laser
    89 Laser RS
    Schwetzingen
    593 Beiträge


    Zitat Zitat von Soxxx Beitrag anzeigen
    (...) Sommerfelgen sind 16 Zoll.
    Ich habe Konisportdämpfer und KAW Federn drin. Das Fahrwerk ist nicht eingetragen und ich weiß überhaupt nicht wieviel mm mein Auto Tiefergelegt ist.(...)
    Zitat Zitat von Tyron Beitrag anzeigen
    (...) und zu den KAW gibts nen Teilegutachten.
    Von Fahrwerksseite also kein Problem.
    (...)
    Jop ist richtig, allerdings gilt das Gutachten nur für die Serienbereifung/-felgen, somit heißts halt beim TÜV dann Einzelabnahme ---> nicht schlimm, nur halt teurer.

    KAW ist dann bestimmt die 50/30 Tieferlegung

    Zitat Zitat von Soxxx Beitrag anzeigen
    (...)
    Kann ich das Lenkrad auch ohne Eintragung des Fahrwerks eintragen lassen?(...)
    Ja klar, das hat ja nix miteinander zu tun.
    Du meinst bestimmt, dass wenn du zum TÜV gehst und das Lenkrad eintragen lassen willst, dass der dann sieht, dass du ja noch ein Fahrwerk drin hast und dann iwie meinen könnte, dass du das erst oder auch eintragen lassen musst, stimmts?
    Ist aber quatsch, dass was DU eingetragen haben möchtest wird auch eingetragen.

    Zitat Zitat von Soxxx Beitrag anzeigen
    (...)Kann ich die Tieferlegung mit den KAW Federn auch mit kaputten Dämpfern eintragen lassen sodass ich die Dämpfer dann wechsel in 2 Monaten und die nicht mehr eintragen lassen brauche?(...)
    Klar, das kannst du machen wie du willst.
    Solang deine Dämpfer nicht verölt sind und somit der TÜV Prüfer etwas beanstanden könnte ist das kein Problem.


    Viel Erfolg

    Gruß
    Andreas
    Will da einer Individuum sein Den werden wir auch ganz INDIVIDUELL behandeln!

  6. #6

    Soxxx wird schon bald berühmt werden Benutzerbild von Soxxx
    Heilbronn
    296 Beiträge


    Schaut denn der Tüver unter mein Auto wenn ich nur das Lenkrad eintragen lassen will?
    Schöne Grüße aus Heilbronn

  7. #7

    Elmücko wird schon bald berühmt werden Benutzerbild von Elmücko
    96 Eclipse GS
    Bei Magdeburg
    188 Beiträge


    Versteckste was geheimes da drunter?
    Denke nich das er das tut.

    lg Chriss

  8. #8

    danny2008 kann nur auf Besserung hoffen Benutzerbild von danny2008
    97 Eclipse GS
    Görlitz
    209 Beiträge


    ich muss das thema nochmal hochholen.
    also verstehe ich das richtig ich kann in den 2G ein sportlenkrad einbauen und das bekomme ich ohne probleme eingetragen?
    das wundert mich aber, denn es heißt ja immer dass es nicht geht wegen dem Airbag?

  9. #9

    turn.all.tides befindet sich auf einem aufstrebenden Ast Benutzerbild von turn.all.tides
    Hamburg
    198 Beiträge


    Dachte ich auch immer. Wenns aber eine ABE gibt, dann muss das alles seine Richtigkeit haben.

  10. #10

    Aurikom ist einfach richtig nett Aurikom ist einfach richtig nett Aurikom ist einfach richtig nett Aurikom ist einfach richtig nett Benutzerbild von Aurikom
    93 Eclipse GS
    Düsseldorf
    914 Beiträge


    whou whou.

    Mal langsam, hier.

    Hier wird mit ganz schön vielen Halbwahrheiten um sich geworfen.

    Als erstes sollten wir schonmal klar stellen, daß 1G und ab 2G aufwärts, 2 Paar Schuhe sind.
    Alle Eclipse ab 2G besitzen ein Airbag im Lenkrad.
    Somit kann man auch nicht einfach irgendein Sprtlenkrad einbauen, da es (meines Wissens nach) keine Sportlenkräder mit ABE für den 2G gibt, außer es wäre ein Airbagsportlenkrad, wo dies möglich sein könnte.
    Da gibt es z.B eins von RAID, wo ich aber nicht weiß, ob dazu eine ABE für den D30, etc. besteht.
    Normale Sportlenkräder ohne Airbag sollen auch möglich sein, allerdings nur mit dem Segen des TÜV.
    Dazu muss der Airbag ausgebaut und ausgertragen werden.
    So war es zumindest einmal, aber ich weiß nicht ob das mittlerweile immernoch geht.

    ABEs für Sprotlenkräder sollte man mal genauestens durchlesen.
    Das gilt auch für Gutachten oder ABEs für Felgen oder Fahrwerk.
    Dort ist meisten die Rede von:
    - Fahrwerk nur in Verbindung mit Serienbereifung / Serienfelgen und Serienlenkrad zulässig......
    - Felgen nur mit Serienfahrwerk und Serienlenkrad zulässig........
    - ABE für Lenkrad nur in Verbindung mit Serienrädern und Serienfahrwerk gültig............

    Das heisst also für alle ABEs:
    Sobald ich zwei der drei Dinge (Fahrwerk,Felgen,Lenkrad) ändere, werden die ABEs jeweils ungültig.
    Ist ja auch logisch, wenn die ABE für das Lenkrad nur mit dem Serienfahrwerk gültig ist, ich aber ein anderes Fahrwerk verbaut habe.
    Beide ABEs heben sich dann gegenseitig auf und der TÜV muss diese Kombination abnehmen.

    Somit wird der TÜV-Prüfer bei Soxxx sicherlich auch nach dem Fahrwerk und den Felgen schauen, ob diese Dinge der ABE entsprechen.
    Da sie das aber nicht tun, ist die ganze ABE nicht mehr Wert als ein Gutachten für das Lenkrad.
    Der Einabu mit der vorgeführten Kombination Felgen/Fahrwerk/Lenkrad muss also abgenommen werden.

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